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   BVerwG, 27.04.2023 - 10 C 1.23   

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BVerwG, 27.04.2023 - 10 C 1.23 (https://dejure.org/2023,17749)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.2023 - 10 C 1.23 (https://dejure.org/2023,17749)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 2023 - 10 C 1.23 (https://dejure.org/2023,17749)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 20 Abs. 3; WVG § 1 Abs. 1, § ... 6 Abs. 2 Nr. 3, § 7 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3, § 31 Abs. 1, §§ 79, 80; NDG a. F. § 7 Abs. 2 und 5 Satz 1; NDG n. F. § 7 Abs. 2 Satz 1, § 9 Abs. 8 Halbs. 1; NVwVfG § 43 Abs. 1, § 44 Abs. 1
    Wirksamkeit der Satzung eines nach dem Wasserverbandsgesetz errichteten Verbandes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Wirksamkeit der Satzung eines nach dem Wasserverbandsgesetz errichteten Verbandes

  • rewis.io

    Wirksamkeit der Satzung eines nach dem Wasserverbandsgesetz errichteten Verbandes

  • doev.de PDF

    Wirksamkeit der Satzung eines nach dem Wasserverbandsgesetz errichteten Verbandes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Gesamtnichtigkeit der Verbandssatzung wegen unwirksamer Festlegung des Verbandsgebiets in der Satzung eines nach dem Wasserverbandsgesetz gegründeten Verbandes; Wirksamkeit der Satzung eines nach dem Wasserverbandsgesetz errichteten Verbandes; Heranziehung zu einem ...

  • datenbank.nwb.de

    Wirksamkeit der Satzung eines nach dem Wasserverbandsgesetz errichteten Verbandes

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Satzung des Wasserverbandes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2023, 1414
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.06.2018 - 7 C 18.16

    Altverband; Beitrag; Festlegung des Verbandsgebietes; Gesamtnichtigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2023 - 10 C 1.23
    Die unwirksame Festlegung des Verbandsgebiets in der Satzung eines nach dem Wasserverbandsgesetz gegründeten Verbandes führt zur Gesamtnichtigkeit der Verbandssatzung (Abgrenzung zu BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2018 - 7 C 18.16 - Buchholz 445.20 WasserverbandsR Nr. 6 Rn. 16 f.).

    Sollte sich die Umgrenzung des Verbandsgebiets in Worten (ausnahmsweise) nicht klar ausdrücken lassen, besteht die Möglichkeit, der Satzung als mit zu verkündenden Bestandteil eine Landkarte anzufügen, in der die Grenzen eingezeichnet sind, und in der Satzung auf diese Landkarte zu verweisen (BVerwG, Urteile vom 29. Mai 1964 - 4 C 143.62 - BVerwGE 18, 318 und vom 21. Juni 2018 - 7 C 18.16 - Buchholz 445.20 WasserverbandsR Nr. 6 Rn. 10).

    Für den Satzungsgeber besteht ferner die Möglichkeit, bei bloß grober Umschreibung des Geltungsbereichs der Satzung im Wortlaut, durch Verweisung auf eine an der zu benennenden Amtsstelle niedergelegte und dort in den Dienststunden für jedermann einsehbare Landkarte, deren archivmäßige Verwahrung zu sichern ist, die Gebietsabgrenzung anzugeben (BVerwG, Urteile vom 27. Januar 1967 - 4 C 105.65 - BVerwGE 26, 130 f. und vom 21. Juni 2018 - 7 C 18.16 - Buchholz 445.20 WasserverbandsR Nr. 6 Rn. 10).

    Das ist dann der Fall, wenn der verbleibende Teil der Rechtsordnung nicht entspricht, etwa weil er den gesetzlichen Regelungsauftrag verfehlt (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2018 - 7 C 18.16 - Buchholz 445.20 WasserverbandsR Nr. 6 Rn. 15).

    Ohne eine wirksame Bestimmung des Verbandsgebiets ist ein Wasser- und Bodenverband daher nicht in der Lage, seine Aufgaben als Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 1 WVG) zu erfüllen (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2018 - 7 C 18.16 - Buchholz 445.20 WasserverbandsR Nr. 6 Rn. 16).

    Entgegen der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts lässt sich die Annahme der bloßen Teilnichtigkeit der Satzung eines Altverbandes nach § 79 WVG wegen einer unwirksamen Bestimmung des Verbandsgebiets (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2018 - 7 C 18.16 - Buchholz 445.20 WasserverbandsR Nr. 6 Rn. 17) nicht auf Fehler im Errichtungsverfahren eines nach dem Wasserverbandsgesetz neu zu gründenden Verbandes übertragen.

    Fehler in der Gründungssatzung eines nach dem Wasserverbandsgesetz neu gegründeten Verbandes sind daher rechtlich anders zu beurteilen, als die Nichtanpassung oder fehlerbehaftete Anpassung einer Satzung eines Altverbandes (§ 79 Abs. 2 Satz 1 WVG) an das neue Recht (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2018 - 7 C 18.16 - Buchholz 445.20 WasserverbandsR Nr. 6 Rn. 18).

  • BVerwG, 29.05.1964 - IV C 143.62

    Plan eines Wasserverbandes als Verwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2023 - 10 C 1.23
    Damit hat der Gesetzgeber der bereits zur Ersten Verordnung über Wasser- und Bodenverbände (WVVO) vom 3. September 1937 (RGBl. I S. 933) ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechnung getragen, wonach das im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelnde Bestimmtheitsgebot verlangt, dass die Umgrenzung des Verbandsgebiets in der Satzung vorgenommen wird und eindeutig erkennen lässt, welche Grundstücke zum Verband gehören (vgl. BT-Drs. 11/6764, S. 25 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1964 - 4 C 143.62 - BVerwGE 18, 318 ).

    Sollte sich die Umgrenzung des Verbandsgebiets in Worten (ausnahmsweise) nicht klar ausdrücken lassen, besteht die Möglichkeit, der Satzung als mit zu verkündenden Bestandteil eine Landkarte anzufügen, in der die Grenzen eingezeichnet sind, und in der Satzung auf diese Landkarte zu verweisen (BVerwG, Urteile vom 29. Mai 1964 - 4 C 143.62 - BVerwGE 18, 318 und vom 21. Juni 2018 - 7 C 18.16 - Buchholz 445.20 WasserverbandsR Nr. 6 Rn. 10).

  • VGH Hessen, 11.11.2011 - 7 A 203/11

    Nichtexistenz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts aufgrund Fehlern bei der

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2023 - 10 C 1.23
    Nachdem die Gründungssatzung des NDV aus dem Jahr 1998 gegen das Erfordernis der Bestimmtheit des Verbandsgebietes nach § 6 Abs. 2 Nr. 3 WVG verstößt, fehlt es an der öffentlichen Bekanntmachung einer den gesetzlichen Mindestanforderungen genügenden Gründungssatzung nach § 7 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 WVG als Voraussetzung eines gesetzmäßigen Errichtungsverfahrens und somit der Entstehung des Verbandes als einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (vgl. HessVGH, Urteile vom 11. November 2011 - 7 A 2465/10 - juris Rn. 40 und - 7 A 203/11 - juris Rn. 46; sowie im Anschluss BVerwG, Beschlüsse vom 9. März 2012 - 7 B 10.12 - juris Rn. 13 und - 7 B 9.12 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 09.03.2012 - 7 B 9.12

    Geltung des Bestimmtheitsgebots für die Bezeichnung des Verbandsgebiets gem. § 6

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2023 - 10 C 1.23
    Nachdem die Gründungssatzung des NDV aus dem Jahr 1998 gegen das Erfordernis der Bestimmtheit des Verbandsgebietes nach § 6 Abs. 2 Nr. 3 WVG verstößt, fehlt es an der öffentlichen Bekanntmachung einer den gesetzlichen Mindestanforderungen genügenden Gründungssatzung nach § 7 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 WVG als Voraussetzung eines gesetzmäßigen Errichtungsverfahrens und somit der Entstehung des Verbandes als einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (vgl. HessVGH, Urteile vom 11. November 2011 - 7 A 2465/10 - juris Rn. 40 und - 7 A 203/11 - juris Rn. 46; sowie im Anschluss BVerwG, Beschlüsse vom 9. März 2012 - 7 B 10.12 - juris Rn. 13 und - 7 B 9.12 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 105.65

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Landschaftsschutz -

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2023 - 10 C 1.23
    Für den Satzungsgeber besteht ferner die Möglichkeit, bei bloß grober Umschreibung des Geltungsbereichs der Satzung im Wortlaut, durch Verweisung auf eine an der zu benennenden Amtsstelle niedergelegte und dort in den Dienststunden für jedermann einsehbare Landkarte, deren archivmäßige Verwahrung zu sichern ist, die Gebietsabgrenzung anzugeben (BVerwG, Urteile vom 27. Januar 1967 - 4 C 105.65 - BVerwGE 26, 130 f. und vom 21. Juni 2018 - 7 C 18.16 - Buchholz 445.20 WasserverbandsR Nr. 6 Rn. 10).
  • BVerwG, 11.05.2000 - 11 B 26.00

    Flugsicherheitsgebühr; Nichtigkeit von Verwaltungsakten; Geltungsvorrang des

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2023 - 10 C 1.23
    Die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes ist nur dann anzunehmen, wenn die an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen in so erheblichem Maße verletzt werden, dass von niemandem erwartet werden kann, den Verwaltungsakt als verbindlich anzuerkennen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2000 - 11 B 26.00 - NVwZ 2000, 1039 ).
  • BVerwG, 09.03.2012 - 7 B 10.12

    Geltung des Bestimmtheitsgebots für die Bezeichnung des Verbandsgebiets gem. § 6

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2023 - 10 C 1.23
    Nachdem die Gründungssatzung des NDV aus dem Jahr 1998 gegen das Erfordernis der Bestimmtheit des Verbandsgebietes nach § 6 Abs. 2 Nr. 3 WVG verstößt, fehlt es an der öffentlichen Bekanntmachung einer den gesetzlichen Mindestanforderungen genügenden Gründungssatzung nach § 7 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 WVG als Voraussetzung eines gesetzmäßigen Errichtungsverfahrens und somit der Entstehung des Verbandes als einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (vgl. HessVGH, Urteile vom 11. November 2011 - 7 A 2465/10 - juris Rn. 40 und - 7 A 203/11 - juris Rn. 46; sowie im Anschluss BVerwG, Beschlüsse vom 9. März 2012 - 7 B 10.12 - juris Rn. 13 und - 7 B 9.12 - juris Rn. 12).
  • VGH Hessen, 11.11.2011 - 7 A 2465/10

    Fehlerhafte Gründung eines Wasser- und Bodenverbandes

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2023 - 10 C 1.23
    Nachdem die Gründungssatzung des NDV aus dem Jahr 1998 gegen das Erfordernis der Bestimmtheit des Verbandsgebietes nach § 6 Abs. 2 Nr. 3 WVG verstößt, fehlt es an der öffentlichen Bekanntmachung einer den gesetzlichen Mindestanforderungen genügenden Gründungssatzung nach § 7 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 WVG als Voraussetzung eines gesetzmäßigen Errichtungsverfahrens und somit der Entstehung des Verbandes als einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (vgl. HessVGH, Urteile vom 11. November 2011 - 7 A 2465/10 - juris Rn. 40 und - 7 A 203/11 - juris Rn. 46; sowie im Anschluss BVerwG, Beschlüsse vom 9. März 2012 - 7 B 10.12 - juris Rn. 13 und - 7 B 9.12 - juris Rn. 12).
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